Maßnahmenplan für Personalengpässe

Maßnahmeplan Abenteuerland 

Maßnahmeplan bei Personalunterschreitung

für die Kita Abenteuerland

37/966-54634-10

 

 

Die KiTa Abenteuerland, in städtischer Trägerschaft, wurde im September 2018 in einer alten Turnhalle auf dem Gelände der ehemaligen Kaserne eröffnet. Die Kindertagesstätte bietet in 3 Gruppen Platz für insgesamt 75 Kindern im Alter von zwei bis sechs Jahren.

 

In der Landesverordnung zum KiTa-Gesetz vom 31. März 1998 ist in § 6 Abs. 5 geregelt, dass der Träger ganzjährlich für die Bereitstellung von Erziehungskräften in der Verantwortung steht. Zum Wohl der Kinder ist zu beachten, dass das Personal gemäß § 72a SGB VIII persönlich geeignet sein muss.

 

Um eine gute pädagogische Betreuung unserer Kinder in der KiTa Altes Gymnasium, Abenteuerland zu gewährleisten, müssen in der Gestaltung des Dienstplanes auch eventuelle Personalengpässe Beachtung finden. Durch das Fehlen mehrerer pädagogischer Fachkräfte durch zum Beispiel:

 

  • Urlaub
  • Fortbildung
  • Krankheit
  • Beschäftigungsverbot

 

ergeben sich Engpässe im Tagesablauf der Kindertagesstätte. Diese müssen täglich durch die Leitung dokumentiert und teilweise an den Träger, das Jugendamt und das Landesjugendamt weitergeleitet werden.

 

Durch die Fachkraftunterschreitung ist es möglich, dass der einrichtungsspezifische Personalschlüssel unterschritten werden kann.

Was wiederrum dazu führen kann, dass die Aufsichtspflicht und der pädagogische Auftrag nicht bzw. nicht vollständig gewährleistet werden kann, wodurch das Kindeswohl gefährdet werden könnte. Eine langfristige Unterschreitung führt möglicherweise zur Überlastung des Personals durch angesammelte Überstunden.

 

Um auf mögliche Personalengpässe gut vorbereitet zu sein, hat das Team unserer KiTa in Zusammenarbeit mit dem Träger und in Abstimmung mit dem Elternausschuss einen Maßnahmenplan erstellt. Über diesen werden die Eltern im Aufnahmegespräch informiert und er ist in der Konzeption verankert. Um Personalengpässe zu vermeiden, gelten in unserer KiTa folgende Grundsätze:

 

  • Außerhalb der Ferienzeiten kann maximal eine pädagogische Fachkraft in Urlaub sein oder eine Fortbildungsveranstaltung besuchen
  • Praktikanten werden zur Aufrechterhaltung des Tagesbetriebs mit einbezogen
  • Die Leitung und stellvertretende Leitung dürfen nicht gleichzeitig längerfristig in Urlaub gehen
  • Überstundenabbau kann in Zeiten des Personalengpasses nicht erfolgen

 

Sollte es trotz Beachtung der Grundsätze zu einem Personalengpass kommen, hängt es von folgenden Situationen ab welche Maßnahmen erfolgen müssen:

 

  • Wie viele Personen fehlen heute?
  • Welche Personen fehlen?
  • Wie viele Kinder werden 7 Stunden mit Unterbrechung / 9 Stunden ohne Unterbrechung betreut?

 

Ab dem ersten Personalausfall hält die Leitung der KiTa alle Personalausfälle und die Zahl der zu betreuenden Kinder in der Dokumentation fest. Unser Maßnahmenplan ist in mehrere Stufen eingeteilt, damit wir im Bedarfsfall schnell handlungsfähig sein können:

 

1. Stufe:

  • Ausfall einer Fachkraft in einem Funktionsraum, kann durch Zusammenlegung oder Schließung von Lernwerkstätten aufgefangen werden

 

2. Stufe:

  • Einsatz einer Springerkraft
  • Verschiebung / Verkürzung der Mittagspause der Mitarbeiter
  • Ausfall von Verfügungszeiten der Mitarbeiter
  • Zusammenlegung / Schließung von Lernwerkstätten
  • Aufstockung der Arbeitszeit von Teilzeitkräften
  • Aufstockung der Arbeitszeit von Ganztagskräften (Abdeckung von Randzeiten)
  • Verringerung des pädagogischen Angebots (Ausfall von Exkursionen, Feste, Veranstaltungen, Waldtagen, usw.)
  • Absagen und Verschiebungen von Aufnahme-, Entwicklungs- und Elterngesprächen
  • Überprüfung der Teilnahme der Mitarbeiter an Fortbildungen, Arbeitskreisen oder ähnlichen dienstlichen Veranstaltungen
  • Stornierung von Überstundenabbau
  • Unterstützung durch Mitarbeiter der KiTa Altes Gymnasium

 

3. Stufe (Meldung an Träger, Jugendamt und Landesjugendamt):

  • Verschiebung von Neuaufnahmen / Eingewöhnungen
  • Reduzierung der Öffnungszeit
  • Einrichten von Notgruppen

 

4. Stufe (Meldung an Träger, Jugendamt und Landesjugendamt):

  • Schließung der Einrichtung

 

Dieser Maßnahmenplan wird jedes Jahr neu überprüft, da sich der Personalschlüssel verändern kann.

 

Maßnahmeplan Altes Gymnasium 

Maßnahmeplan bei Personalunterschreitung

für die Kita Altes Gymnasium

37/966-54634-01

 

Die KiTa Altes Gymnasium, in städtischer Trägerschaft, wurde im Mai 1998 in einem denkmalgeschützten, dreistöckigen Gebäude, welches ehemals eine Schule war, in zentraler Lage der Stadt Bitburg eröffnet und ist eine drei-gruppige Kindertagesstätte mit insgesamt 65 Kindern im Alter von eins bis sechs Jahren.

In der Landesverordnung zum KiTa-Gesetz vom 31. März 1998 ist in § 6 Abs. 5 geregelt, dass der Träger ganzjährlich für die Bereitstellung von Erziehungskräften in der Verantwortung steht. Zum Wohl der Kinder ist zu beachten, dass das Personal gemäß § 72a SGB VIII persönlich geeignet sein muss.

 

Um eine gute, pädagogische Betreuung unserer Kinder in der KiTa Altes Gymnasium zu gewährleisten, müssen in der Gestaltung des Dienstplanes auch eventuelle Personalengpässe Beachtung finden. Durch das Fehlen mehrerer pädagogischer Fachkräfte durch zum Beispiel:

  • Urlaub
  • Fortbildung
  • Krankheit
  • Beschäftigungsverbot

 

ergeben sich Engpässe im Tagesablauf der Kindertagesstätte. Diese müssen täglich durch die Leitung dokumentiert und teilweise an den Träger, das Jugendamt und das Landesjugendamt weitergeleitet werden.

 

Durch die Fachkraftunterschreitung wird der einrichtungsspezifische Personalschlüssel unterschritten. Was wiederrum dazu führen kann, dass die Aufsichtspflicht und der pädagogische Auftrag nicht bzw. nicht vollständig gewährleistet werden kann, wodurch das Kindeswohl gefährdet werden könnte. Eine langfristige Unterschreitung führt möglicherweise zur Überlastung des Personals durch angesammelte Überstunden.

 

Um auf mögliche Personalengpässe gut vorbereitet zu sein, hat das Team unserer KiTa in Zusammenarbeit mit dem Träger und in Abstimmung mit dem Elternausschuss einen Maßnahmenplan erstellt. Über diesen werden die Eltern im Aufnahmegespräch informiert und er ist in der Konzeption verankert. Um Personalengpässe zu vermeiden, gelten in unserer KiTa folgende Grundsätze:

 

  • Praktikanten werden zur Aufrechterhaltung des Tagesbetriebs mit einbezogen
  • Die Leitung und die stellvertretende Leitung dürfen nicht gleichzeitig in Urlaub gehen
  • Überstundenabbau kann in Zeiten des Personalengpasses nicht erfolgen

 

Sollte es trotz Beachtung der genannten Grundsätze zu einem Personalengpass kommen, hängt es von folgenden Situationen ab, welche Maßnahmen erfolgen müssen:

 

  • Wie viele Personen fehlen heute?
  • Welche Personen fehlen?
  • Wie viele Kinder werden 7 Stunden ohne Unterbrechung / 9 Stunden ohne Unterbrechung betreut?

Ab dem ersten Personalausfall hält die Leitung der KiTa alle Personalausfälle und die Zahl der zu betreuenden Kinder in der Dokumentation fest. Unser Maßnahmenplan ist in mehrere Stufen eingeteilt, damit wir im Bedarfsfall schnell handlungsfähig sein können:


1. Stufe:

  • wenn aus diversen Gründen (z.B. durch Krankheit, Urlaub, Ferienzeit der Kinder) die Kinderzahl reduziert ist, kann trotz Abwesenheit einer Fachkraft der Erzieher-Kind-Schlüssel erfüllt sein

 

2. Stufe:

  • Einsatz einer Springerkraft
  • Verschiebung / Verkürzung der Mittagspause der Mitarbeiter
  • Ausfall von Verfügungszeiten der Mitarbeiter
  • Zusammenlegung / Schließung von Lernwerkstätten (Räume, in denen Kinder in Kleingruppen die Möglichkeit zu selbständigem Lernen haben)  
  • Aufstockung der Arbeitszeit von Teilzeitkräften
  • Aufstockung der Arbeitszeit von Ganztagskräften (Abdeckung von Randzeiten)
  • Verringerung des pädagogischen Angebots (Ausfall von Exkursionen, Feste, Veranstaltungen, Waldtagen, usw.)
  • Absagen und Verschiebungen von Aufnahme-, Entwicklungs- und Elterngesprächen
  • Überprüfung der Teilnahme der Mitarbeiter an Fortbildungen, Arbeitskreisen oder ähnlichen dienstlichen Veranstaltungen
  • Stornierung von Überstundenabbau
  • Unterstützung durch Mitarbeiter der KiTa Abenteuerland

 

3. Stufe (Meldung an Träger, Jugendamt und Landesjugendamt):

  • Verschiebung von Neuaufnahmen / Eingewöhnungen
  • Reduzierung der Öffnungszeiten
  • Einrichten von Notgruppen
  • Bei Personalengpässen im Nestbereich wird individuell entschieden, welche Bezugskinder betreut werden können. Fehlen alle Mitarbeiter dieser Gruppe wird der Nestbereich im 2. Obergeschoss komplett geschlossen

 

4. Stufe (Meldung an Träger, Jugendamt und Landesjugendamt):

  • Schließung der Einrichtung

 

Dieser Maßnahmenplan wird jedes Jahr neu überprüft, da sich der Personalschlüssel verändern kann.