Partizipation
Kinder haben ein Recht auf Beteiligung. Festgelegt ist dieses Recht u.a. im „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ (UN-Kinderkonvention) vom 20.11.1998. Ausdrücklich ist es auch im Kinder- und Jugendhilfegesetz (§8) aufgenommen. Dort heißt es:
„Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand in alle sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen.“
In Kinderkonferenzen werden gemeinsam Pläne erstellt und ausgewertet, Veranstaltungen und Unternehmungen geplant und besprochen. Hier haben die Kinder die Möglichkeit, ihre Ideen und Wünsche einzubringen, Situationen anzusprechen, Themen zu finden, aber auch Informationen zu besorgen. Daraus resultieren Projekte oder Aufgaben, bei denen Verantwortung übernommen wird.
Wir begleiten die Kinder bei der Entwicklung ihrer Partizipationsfähigkeiten, denn auch Aushandlungsprozesse mit Erwachsenen gehören dazu. Hierbei sind wir uns unserer Vorbildwirkung sehr bewusst.