Rechtlicher Rahmen
Unsere Kindertagesstätte hat als Organ der Kinder- und Jugendhilfe einen gesetzlich festgelegten Auftrag, der auf Bundesebene im KJHG §1 Eigenverantwortlichkeit und Gemeinschaftsfähigkeit, §718 Partizipation, §5 Wunsch und Wahlrecht, §45 Beschwerdemanagement und Qualität, §8a Schutzauftrag, Kultusministerkonferenz „frühe Bildung und Übergang KiTa/Grundschule, UN Kinderkonvention / Behindertenkonvention, nationaler Kriterienkatalog“ beschrieben ist.
Auf Länderebene ist unser Auftrag im rheinland-pfälzischen Kindertagesstättengesetz wie folgt festgeschrieben:
- §1 Abs. 1: „Es ist Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe, in Ergänzung und Unterstützung der Erziehung in der Familie durch Angebote in Kindergärten, Horten, Krippen und anderen Tageseinrichtungen für Kinder (Kindertagesstätten) sowie in Kindertagespflege die Entwicklung von Kindern zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Menschen zu fördern. Der Förderauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes (...)“.
- §2 „Kindertagesstätten sollen die Gesamtentwicklung des Kindes fördern und durch allgemeine und gezielte erzieherische Hilfen und Bildungsangebote sowie durch differenzierte Erziehungsarbeit die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes anregen, seine Gemeinschaftsfähigkeit fördern und soziale Benachteiligungen möglichst ausgleichen.“
Im Jahr 2004 hat das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend, Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz herausgegeben, die Grundlage unserer Arbeit sind: „Bildung in Kindertagesstätten fördert insbesondere die Eigenaktivität des kompetent handelnden Kindes. In diesem Zusammenhang wird von Selbstbildungspotenzialen gesprochen. Gemeint sind dabei die differenzierten Wahrnehmungserfahrungen, Vorgänge innerer Verarbeitungen durch Fantasie, sprachliches sowie naturwissenschaftlich-logisches Denken, lernen in Sinnzusammenhängen, die Entwicklung sozialer Beziehungen und zur sächlichen Umwelt, sowie forschendes und entdeckendes Lernen“
(aus: Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz, 2004)